Haftstrafen wegen versuchten Totschlags

Wegen versuchten Totschlags wurden zwei Männer vor dem Landgericht Dessau-Roßlau zu Haftstrafen verurteilt. Sie attackierten einen Zerbster.

Die Verteidiger Marco Bennewitz und Sven Tamoschus forderten für ihre Mandanten jeweils drei Jahre und sechs Monate Haft. Sie sahen den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt.

Quelle: Haftstrafen wegen versuchten Totschlags