Obgleich im Register der Zerbsterin einschlägige Vorbelastungen vermerkt sind, hielt das Gericht eine für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Freiheitsstrafe für angemessen. Damit folgte es den Anträgen von Staatsanwalt Gunnar von Wolffersdorff und Verteidiger Sven Tamoschus.
https://m.volksstimme.de/lokal/zerbst/gericht-mutter-aus-zerbst-stiehlt-baby-milch