Irakischer Yezide als Flüchtling anerkann

  • Das Verwaltungsgericht  Hannover hat erstmals die Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak festgestellt und auch das es keine inländische Fluchtalternative mehr gibt. Deswegen hat es das Bundesamt verpflichtet einen Yeziden als Flüchtling anzuerkennen.

    Angesichts der seit dem 10. Juni 2014 eingetretenen veränderten Sicherheitslage droht Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft in der Provinz Ninive (Mosul) eine allein an ihren Glauben anknüpfende Verfolgung in der Gestalt von Gefahren für Leib und Leben sowie in der Gestalt von Vertreibung, vor der sie weder effektiven Schutz von Seiten des irakischen Staats noch seitens schutzbereiter Organisationen erhalten können und vor der sie auf absehbare Zeit auch in anderen Gebieten des irakischen Staatsgebiets keinen ausreichenden internen Schutz erlangen.

    (VG Hannover, Urteil vom 15. August 2014 – 6 A 9853/14 –, juris)

    hier geht es zur Pressemitteilung der Verwaltungsgerichte Hannover:

    https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=127192&_psmand=126