Mordverfahren Wolfen
Der Rechtsanwalt Sven Tamoschus hat im Mordverfahren gegen seinen Mandanten Christian P. neue Beweisanträge gestellt und will weitere Zeugen vor das Landgericht Dessau-Roßlau laden.
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Verdacht schon bei erster Vernehmung?
Der Polizist informierte damals seinen Kollegen, der P. noch als als Zeugen – und nicht als Beschuldigten – vernahm. Denn bis dahin hätte sich kein Verdacht gegen den 47-Jährigen ergeben.
Dies zweifelte dessen Anwalt während der Verhandlung jedoch an und warf den Beamten vor, dass sein Mandant zum damaligen Zeitpunkt bereits als Beschuldigter in Frage kam. So habe es bei P. bereits eine so genannte Begutachtung gegeben, bei der Kratzspuren am Körper entdeckt worden waren. Zudem berief sich der Verteidiger Sven Tamoschus auf die Aussage des Polizeibeamten, wonach 70 bis 80 Prozent der Morde von Angehörigen verübt würden. Darauf entgegnete der Kriminalbeamte genervt: „Denken Sie, dass ich mich von Ihnen in die Ecke drängen lasse?“ Die Beamten würden „den Teufel tun“, ohne Absprache mit der Staatsanwaltschaft jemanden zum Beschuldigten zu erklären.